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Rechtliches · Envision Marketing Services OG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Envision Marketing Services OG, vor allem jener im Rahmen des Envision Frameworks – von der technischen Foundation über die Website-Entwicklung bis zur laufenden Betreuung und zum Performance-Marketing.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Divers in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand: gültig für Envision Marketing Services OG


Geltung und Vertragsschluss


1.1Envision Marketing Services OG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2Diese AGB gelten für die Leistungen der Bereiche Consulting sowie für sämtliche Leistungen im Rahmen des Envision Frameworks. Leistungen des Bereichs Beschriftung, Folierung und Beschilderung (Envision Design Studio e.U.) sind nicht Gegenstand dieser AGB und unterliegen den gesonderten Bedingungen des jeweiligen Unternehmens.

1.3Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.4Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.5Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.6Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage ab Angebotslegung gültig.

Das Envision Framework


2.1Das Envision Framework ist ein modulares, in Phasen gegliedertes Leistungssystem für die digitale Unternehmenspräsenz. Es umfasst eine technische Pflichtphase (Foundation) sowie wahlweise zu beauftragende, aufeinander aufbauende Phasen sowie ergänzende Add-ons.

Phasenübersicht und Voraussetzungen
PhaseGegenstandAbrechnungVoraussetzung
01 FoundationHosting, Domain, Sicherheit, Compliance-Baseline, Business-Suitemonatlichkeine
02 PresentationWebsite-Entwicklung (Konzept, Design, Umsetzung)einmaligPhase 01
03 CareSystemerhalt, Updates, Monitoring, SupportmonatlichPhase 01
04 InsightsDatenanalyse, Tracking, Dashboard, QuartalsmeetingmonatlichPhase 01 + 03
05 GrowthSEO, GEO und SEA (Performance-Marketing)monatlichPhase 01 + 03 + 04

2.2Pflicht ist ausschließlich Phase 01 FOUNDATION. Alle weiteren Phasen und Add-ons werden nach Bedarf gesondert beauftragt. Der konkrete Leistungsumfang, die Preise und etwaige Besonderheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.

2.3Die Phasen und Add-ons bauen technisch und inhaltlich aufeinander auf. Eine Phase setzt das Bestehen ihrer jeweiligen Voraussetzungsphase(n) gemäß vorstehender Tabelle voraus. Wird eine Voraussetzungsphase nicht beauftragt oder gekündigt, können die darauf aufbauenden Phasen und Add-ons nicht erbracht werden.

2.4Die Kündigung oder der Wegfall einer Voraussetzungsphase bewirkt automatisch das Ende der darauf aufbauenden Phasen und Add-ons zum selben Zeitpunkt. Eine gesonderte Storno- oder Ausgleichszahlung entsteht dem Kunden hierdurch nicht; bereits geleistete monatliche Entgelte werden nicht rückerstattet (siehe Punkt 5 „Laufende Phasen, Laufzeit und Kündigung“). Abweichende Einzelvereinbarungen sind auf Anfrage möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur.

Leistungsumfang, Abwicklung und Mitwirkung


3.1Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder einem Protokoll. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur.

3.2Unlimitierte Leistungen werden auf Basis einer Fair-Use-Policy angeboten. Der Kunde kann die Leistungen ohne Begrenzung zum angebotenen Pauschalpreis in Anspruch nehmen. Die Agentur behält sich jedoch das Recht vor, deutlich überdurchschnittliche Beanspruchung dieser Leistungen einzuschränken, nach schriftlicher Ankündigung zu verrechnen oder auch zu kündigen.

3.3Leistungen der Agentur (Entwürfe, Prototypen, Texte, elektronische Dateien etc.) sind vom Kunden zu prüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach ungenutztem Verstreichen dieser Frist gelten sie als genehmigt. Bei begründetem Bedarf (z. B. Urlaub) wird die Frist auf Anfrage angemessen verlängert.

3.4Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig bereit. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.

3.5Der Kunde prüft die von ihm beigestellten Unterlagen (Logos, Fotos, Illustrationen, Texte) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter (Rechteclearing) und garantiert deren Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck. Bei Inanspruchnahme der Agentur durch Dritte hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos, sofern die Agentur nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.6Die Agentur steht innerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Do, 9:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage) zur Verfügung. Bei monatlich abgerechneten Phasen ist ein angemessenes Kontaktkontingent (in der Regel bis zu eine Stunde pro Monat, soweit nicht in der Phasenbeschreibung anders geregelt) inkludiert; nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach dem gültigen Stundensatz verrechnet.

Hosting und Infrastruktur


4.1Das Hosting im Rahmen der Foundation erfolgt für Neukunden sowie bei Migration von Bestandskunden auf gemanagter Infrastruktur in einem Schweizer Rechenzentrum (Infomaniak Network SA). Die Schweiz verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.

4.2Sämtliche Lizenzen werden von der Agentur im eigenen Namen bezogen und im Rahmen der Pauschalen an den Kunden weiterverrechnet. Eine gesonderte Abrechnung der Drittanbieter gegenüber dem Kunden erfolgt nicht.

4.3Die Agentur wählt Infrastruktur-Anbieter sorgfältig nach Zuverlässigkeit, Datenschutz und fachlicher Qualifikation aus. Die Agentur garantiert keinen unterbrechungsfreien Betrieb und haftet nicht für Ausfälle der Anbieter oder daraus folgende wirtschaftliche Nachteile, soweit sie diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

4.4Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Nutzung digitaler Dienste ein Restrisiko krimineller Handlungen (z. B. Hackerangriffe) besteht. Die Agentur unterstützt durch regelmäßige Wartung (Phase 03 CARE) beim zeitnahen Schließen bekannter Sicherheitslücken, übernimmt jedoch keine Gewähr für vollständige Sicherheit. Die Agentur ist nicht für das Analysieren und Schließen von Sicherheitslücken verantwortlich. Sollte der Kunde dennoch Betroffener einer kriminellen Handlung werden, haftet die Agentur nicht.

4.5Sollte der Kunde das Wartungsangebot durch die Agentur ablehnen, ist der Kunde für die Wartung und Sicherstellung der Funktionalität der Website selbst verantwortlich.

4.6Die Agentur setzt vorzugsweise offene Systeme ein. Bei Vertragsende werden Website-Daten, Domain und Zugänge auf Wunsch des Kunden geordnet übergeben, sodass eine Fortführung durch Dritte möglich ist. Die Übergabe setzt die vollständige Begleichung aller offenen Forderungen voraus (siehe Punkt 14 „Eigentum und Urheberrecht“).

Laufende Phasen, Laufzeit und Kündigung


5.1Die monatlich abgerechneten Phasen (Foundation, Care, Insights, Growth) werden als Dauerschuldverhältnis ohne Mindestvertragslaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat.

5.2Die Abrechnung erfolgt zu Monatsbeginn im Voraus. Die Kündigung kann jederzeit schriftlich (per E-Mail) erfolgen; das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des laufenden Kalendermonats.

5.3Bereits geleistete monatliche Entgelte werden bei Kündigung nicht – auch nicht anteilig – rückerstattet. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbringt die Agentur die vereinbarten Leistungen weiter.

5.4Wird eine Phase gekündigt, die Voraussetzung für weitere gebuchte Phasen ist, enden auch die aufbauenden Phasen zum selben Zeitpunkt (siehe Punkt 2.4 „Das Envision Framework“). Der Kunde wird hierauf bei Kündigung hingewiesen.

Strategie-Workshop, Presentation und Stornierung


6.1Der dem Website-Projekt (Phase 02 PRESENTATION) vorgelagerte Workshop „Strategie & Webkonzept“ wird mit gesonderter Auftragsbestätigung zu einem Pauschalpreis von EUR 450,– netto beauftragt und unabhängig vom weiteren Projektverlauf erbracht und abgerechnet.

6.2Beauftragt der Kunde im Anschluss des Workshops „Strategie & Webkonzept“ die Website-Entwicklung (Phase 02 PRESENTATION), wird das Workshop-Honorar von EUR 450,– zu 100 % auf das Honorar der Phase 02 angerechnet. Beauftragt der Kunde die Website-Entwicklung nicht, bleibt das Workshop-Honorar als Entgelt für die erbrachte Leistung in voller Höhe geschuldet.

6.3Ändert oder beendet der Kunde ein in Auftrag gegebenes Website-Projekt einseitig, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.

6.4Tritt der Kunde von einer bereits beauftragten Phase 02 vor Beginn der Leistungserbringung zurück, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto-Honorars zu entrichten. Bereits erbrachte Teilleistungen (insbesondere der Workshop) sind zusätzlich zu vergüten.

6.5Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Aufwands oder eines weitergehenden Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. Ersparte Aufwendungen der Agentur werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung


7.1Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern wird separat vereinbart und geht diesen im Anwendungsbereich des Datenschutzrechts vor.

7.2Die Agentur setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subauftragsverarbeiter ein. Eine Auflistung der ausgewählten Subauftragsverarbeiter sowie deren Datenverarbeitungsprozesse können in der Datenschutzerklärung eingesehen werden.

7.3Die aktuelle und verbindliche Liste der Subauftragsverarbeiter ist Gegenstand des AVV. Änderungen werden gemäß den Regelungen des AVV bekannt gegeben.

7.4Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und damit für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben (insbesondere Datenschutz-, Medien- und Wettbewerbsrecht) ist der Kunde. Die Agentur berät, unterstützt und setzt die technischen Voraussetzungen nach bestem Wissen um, erbringt jedoch keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden vorgegebener oder freigegebener Inhalte.

Einsatz von KI-Werkzeugen


8.1Die Agentur setzt zur effizienten Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein (u. a. Claude/Anthropic, SurferSEO). Der Einsatz erfolgt als unterstützendes Hilfsmittel; die fachliche Prüfung und Verantwortung für das Ergebnis verbleibt bei der Agentur.

8.2Dem Kunden ist bekannt, dass an rein KI-generierten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen kein Urheberrechtsschutz besteht. Die Agentur trifft im Rahmen ihrer Sorgfalt zumutbare Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit eingesetzter Inhalte sicherzustellen, übernimmt jedoch keine über Punkt 18 „Haftung“ hinausgehende Gewähr.

8.3Vertrauliche oder personenbezogene Daten des Kunden werden nur unter Beachtung des AVV und nur in KI-Diensten verarbeitet, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

Barrierefreiheit


9.1Soweit im Leistungsumfang der Phase 02 PRESENTATION vereinbart, erfolgt die Gestaltung unter Berücksichtigung zentraler Prinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA, soweit technisch und gestalterisch umsetzbar) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

9.2Die Verantwortung für die fortlaufende Einhaltung gesetzlicher Anforderungen – insbesondere des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) – liegt beim Kunden als Betreiber. Spätere Inhaltsänderungen durch den Kunden oder Dritte können die Barrierefreiheit beeinträchtigen; hierfür haftet die Agentur nicht.

9.3Eine laufende Überwachung der Barrierefreiheit ist nicht Bestandteil der Standardleistung, kann jedoch gesondert beauftragt werden.

SEO, GEO und SEA


10.1SEO- und GEO-Leistungen sind Unterstützungsleistungen zur Verbesserung der organischen Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-gestützten Suchsystemen. Ein bestimmtes Ranking oder ein bestimmter Sichtbarkeitsgrad wird nicht geschuldet und nicht garantiert, da die zugrunde liegenden Algorithmen laufenden Änderungen unterliegen und nicht vollständig offengelegt werden.

10.2Die Suchmaschinen-Platzierung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, ständigen Änderungen unterworfen und die zugrunde liegenden Parameter werden im Detail vom Suchmaschinen-Betreiber nicht bekannt gegeben. Dennoch bemüht die Agentur sich, Vorschläge und Maßnahmen konform der Richtlinien des Suchmaschinen-Anbieters umzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne SEO- & GEO-Maßnahmen unter Umständen gegen die Richtlinien des Suchmaschinen-Anbieters verstoßen können. Dies stellt jedoch keine fehlerhafte Leistung durch die Agentur dar, wodurch diese nicht haftbar ist.

10.3Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinenoptimierung (SEO & GEO) ein fortlaufender Prozess ist und Effekte erst nach mehreren Monaten sichtbar werden können. Rankingverluste oder eine Entfernung aus dem Index können nicht ausgeschlossen werden.

10.4SEA-Leistungen beziehen sich auf Werbeschaltungen über Google Ads. Die Abrechnung des Mediabudgets (anfallende Werbekosten an Google Inc. & Tochtergesellschaften) erfolgt direkt über den Kunden. Sollte der Kunde die Verbindlichkeiten gegenüber der Google Inc. & Tochtergesellschaften nicht rechtzeitig begleichen und somit ein Kampagnenstopp verschuldet werden, so berührt dies die Verbindlichkeit gegenüber der Agentur und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

10.5Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, räumt der Kunde der Agentur die notwendigen Zugriffsrechte auf seine Google-Konten und Kampagnen ein. Der Kunde ist zu jederzeit der Inhaber der Google-Konten und die Agentur fungiert lediglich als Verwalterin.

10.6Die Agentur plant, gestaltet und betreut die Kampagnen. Die Agentur ist insoweit weder Abschlussvertreter noch Erfüllungsgehilfe für Google und hat keinen Einfluss auf die Systeme, Logiken, Algorithmen der Google-Produkte sowie deren Weiterentwicklungen/Veränderungen. Zudem kann die Agentur nicht für einen Erfolg der Kampagne einstehen, da dieser von zahlreichen Faktoren abhängt, wie z. B. Gestaltung der beworbenen Website und deren Conversions, Wettbewerbssituation, aktuelle Produkteigenschaften von Google Ads (z. B. allgemeine Positionierung der Werbeanzeigen, Gestaltung und Erscheinungsform der Anzeigen), aktuelle Algorithmen (z. B. Relevanzkriterien) bei Google Ads.

Fremdleistungen und Beauftragung Dritter


11.1Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen oder Leistungen zu substituieren. Dritte werden sorgfältig ausgewählt.

11.2Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen der Agentur oder – nach vorheriger Information – im Namen des Kunden.

11.3In Dauerverpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, tritt der Kunde ein. Dies gilt auch im Fall einer Vertragsauflösung aus wichtigem Grund.

Vertraulichkeit


12.1Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

12.2Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

12.3Das Recht der Agentur zur Referenznennung gemäß Punkt 16 „Kennzeichnung und Referenz“ bleibt unberührt.

Honorar und Zahlung


13.1Der Honoraranspruch entsteht, sobald die jeweilige Leistung erbracht wurde; bei laufenden Phasen mit Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen, insbesondere ab einem (jährlichen) Auftragsvolumen von EUR 5.000,–.

13.2Alle Honorare verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert nach dem gültigen Stundensatz verrechnet.

13.3Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Unternehmergeschäften gebührt der Agentur zudem die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von EUR 40,–.

13.4Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

13.5Übersteigen die tatsächlichen Kosten einen schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.

13.6Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten und sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit von der Agentur anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.

Eigentum und Urheberrecht


14.1Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Vorentwürfe, Konzepte und Quellcode, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

14.2Das Envision Framework setzt vorzugsweise offene Systeme (Open Source) ein. Der Kunde erhält bei Vertragsende auf Wunsch die Website-Daten und Zugänge übergeben (siehe Punkt 4.6 „Hosting und Infrastruktur“). Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Urheber; eine darüber hinausgehende Gewähr für diese Komponenten übernimmt die Agentur nicht.

14.3Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung sowie eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Leistungen durch den Kunden oder Dritte – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – bedarf der Zustimmung der Agentur. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die Herausgabe „offener“ Quelldateien ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

14.4Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

14.5Lizenzierte Medien (z. B. Adobe Stock) werden im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen für den Kunden lizenziert. Für eine missbräuchliche oder über die Lizenz hinausgehende Verwendung haftet ausschließlich der Kunde.

14.6Bei schuldhafter widerrechtlicher Nutzung – insbesondere einer über den vereinbarten Zweck hinausgehenden oder zeitlich/räumlich unzulässigen Verwendung – steht der Agentur im unternehmerischen Geschäftsverkehr das Doppelte des für diese Nutzung angemessenen Honorars zu (§ 87 Abs. 3 UrhG). Gegenüber Verbrauchern gilt das angemessene Honorar; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Konzept- und Ideenschutz


15.1Die Erstellung von Konzepten, Strategien und Entwürfen ist eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung der Agentur. Die Agentur erstellt keine kostenlosen Konzepte zu Akquisitions- oder Wettbewerbszwecken (kein „Pitch auf Spekulation“).

15.2Die von der Agentur erstellten Konzepte genießen, soweit sie Werkhöhe erreichen, urheberrechtlichen Schutz. Darüber hinaus enthalten Konzepte werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht dem Urheberrechtsgesetz unterliegen. Auch jene Elemente eines Konzeptes, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben – insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel – sind vertraglich geschützt, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

15.3Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten Konzepte und Ideen nicht ohne Beauftragung und Bezahlung der entsprechenden Umsetzungsleistung wirtschaftlich zu verwerten, umzusetzen oder durch Dritte verwerten oder umsetzen zu lassen. Eine widerrechtliche Verwertung verpflichtet zum Ersatz des angemessenen Honorars zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Kennzeichnung und Referenz


16.1Die Agentur ist berechtigt, auf erstellten Werken dezent auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Entgeltanspruch entsteht.

16.2Die Agentur ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern mit Namen und Logo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenz).

Gewährleistung


17.1Der Kunde hat Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen acht Tagen ab Leistung (verdeckte Mängel binnen acht Tagen ab Erkennen), schriftlich und unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

17.2Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Die Agentur behebt Mängel in angemessener Frist. Erst wenn dies unmöglich oder unverhältnismäßig ist, greifen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte.

17.3Die Prüfung der rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

17.4Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

Haftung


18.1In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

18.2Die Haftung für Ansprüche Dritter, die aufgrund vom Kunden vorgegebener oder freigegebener Inhalte erhoben werden, ist ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; der Kunde hält die Agentur insoweit schad- und klaglos.

18.3Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

18.4Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund


19.1Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz Nachfrist von 14 Tagen verzögert wird, der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist von 14 Tagen gegen wesentliche Pflichten (z. B. Zahlung, Mitwirkung) verstößt, oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität bestehen und keine Sicherheit geleistet wird.

19.2Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

19.3Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

19.4Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schlussbestimmungen


20.1Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

20.3Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

20.4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

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